Freibetrag für Übungsleiter auf 2100 Euro angehoben
Der Bundesrat billigte das vom Bundestag vor der Sommerpause
verabschiedete Gesetz.
Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.
Übungsleiterpauschale wurde auf 2100,--Euro angehoben
Von den Vergünstigungen profitieren praktisch alle, die sich
ehrenamtlich betätigen. Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit.
Dies betrifft Bürger, die sich in Sportvereinen, für den Tier- und
Pflanzenschutz, in der Verbraucherberatung, in der Lebensrettung
und Behindertenverbänden, bei Kleingärtnern oder
Kulturfördervereinen engagieren.
Auch der Einsatz für das traditionelle Brauchtum, etwa in
Fastnachtsvereinen, fällt darunter. Mit dem neuen Gesetz wird der
als Übungsleiterpauschale bezeichnete Steuerfreibetrag für
ehrenamtliche Helfer von 1848 auf 2100 Euro angehoben. Künftig gibt
es einen allgemeinen Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen
Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich
in Höhe von bis zu 500 Euro im Jahr. Sind die als Betriebsausgaben
oder Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen höher als der
Freibetrag, muss dies nachgewiesen werden.
Spendenabzug auf 20 Prozent erhöht
Ferner werden die Höchstgrenzen für den steuerlichen Abzug
von Spenden einheitlich auf 20 Prozent angehoben. Für Spenden bis
zu 200 Euro reicht künftig ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder
eine Buchungsbestätigung als Nachweis. Der Höchstbetrag für die
Kapitalausstattung von Stiftungen wird von 307000 Euro wie vom
Bundesrat vorgeschlagen auf eine Million Euro erhöht.
( Quelle: LSB Rheinland-Pfalz)
f.d.R.: Holger Liebsch
DTV Vizepräsident
von Holger Liebsch Uhr