Tanzen und Werten im Ausland
Gemäß TSO E 3 sind Auslandsstarts für alle Paare antrags- und
genehmigungspflichtig. Dies betrifft auch IDSF-Turniere.
Der Antrag auf Start im Ausland muss spätestens 21 Tage vor
dem Turnier über den Verein und den eigenen Landestanzsportverband
an die DTV-Geschäftsstelle eingereicht werden (Poststempel).
Die Genehmigung erfolgt im Auftrag des Präsidiums durch den
Bundessportwart über die DTV-Geschäftsstelle. Eine Verweigerung der
Genehmigung muss nicht begründet werden.
Bei internationalen Einladungsturnieren im Ausland muss mit
dem Antrag auf Start im Ausland eine Einladung des nationalen
IDSF-Mitgliedsverbandes vorgelegt werden. Ohne eine solche
Einladung kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Aus gegebenem Anlass wird dringend empfohlen, vor Erhalt der
Genehmigung auf Start im Ausland keinesfalls Buchungen (z.B.:
Flüge, Hotel) vorzunehmen.
Das Gleiche gilt für Schautanzdarbietungen im Ausland gemäß
TSO E 5.2.5 mit einer Frist von 6 Wochen.
Die Wertungsrichtertätigkeit im Ausland regelt TSO D 8 analog
zu den Auslandsstarts von Turnierpaaren (siehe oben). Es wird
ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass diese Vorschriften
ohne Ausnahme für alle Amateurturniere im Ausland gelten und auch
für Professionals mit DTV-Wertungsrichterlizenz.
Zuwiderhandlungen werden ein Verfahren vor dem Sportgericht
und ggf. Disziplinarmaßnahmen gemäß DTV-Verbandsgerichtsordnung zur
Folge haben.
Michael Eichert
Bundessportwart
von Ulrike Sander-Reis Uhr