GEZ Gebühren für Sportvereine?
Durch verschiedene Veröffentlichungen in der Presse ergaben sich
für Sportvereine zwei wichtige Fragen:
1. Muss eine Privatperson (z.B. ein Vereinsschatzmeister, der
zu Hause ein Rundfunkgerät angemeldet hat) bei Nutzung seines
internetfähigen Computers für Vereinszwecke zusätzlich noch
GEZ-Gebühren entrichten?
2. Wie ist es, wenn ein vereinseigener internetfähiger PC zu
Hause genutzt wird?
Auf Anfrage hat der DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund)
nun von der GEZ die verbindliche Antwort erhalten, dass für beide
geschilderten Fälle keine Gebührenpflicht besteht.
Generell steht es außer Zweifel, dass ein leistungs- und
zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie
Information und Meinungsbildung in einer demokratischen
Öffentlichkeit unverzichtbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat
in mehreren wegweisenden Entscheidungen diese zentrale Rolle
bestätigt und den Medienpolitikern in Bund und Ländern eine
Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk aufgetragen. Die Hauptfinanzierungsform des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gebühr. Sie deckt einen
großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung
von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen. Vor diesem Hintergrund
ist auch der vor kurzem von den Ministerpräsidenten gefasste
Beschluss zu sehen, das bestehende Moratorium zur Gebührenpflicht
von PCs Ende 2006 auslaufen zu lassen. Ersetzt wird dieses durch
eine Erweiterung der Gebührenpflicht über Rundfunkgeräte -
Fernseher, Radios usw. -auf "rundfunkfähige" PCs ab dem 1. Januar
2007. Diese nach kontroversen Diskussionen gefundene Lösung soll
der technischen Entwicklung Rechnung tragen und zugleich effektiv
keine zusätzliche Belastung für die Haushalte der Unternehmen
bedeuten.
Nur diejenigen Unternehmen, die nicht bereits einen Fernseher
oder ein Radio angemeldet haben, müssen nun pro Betriebsstätte für
den jeweils ersten internetfähigen PC 5,52 €/Monat bezahlen.
Diese Regelung gilt auch für Vereine, die eine eigene
Geschäftsstelle oder ein Vereinsheim unterhalten. Diese Vereine
waren aber auch bislang nicht von der Rundfunkgebührenpflicht
ausgenommen. Zusätzliche Belastungen ergeben sich ab dem 1. Januar
2007 nur dann, wenn in der Geschäftsstelle zwar internetfähige PCs
aber weder Radio- noch Fernsehgeräte zum Empfang bereitgehalten
werden In diesem Fall ist die Grundgebühr von 5,52 € (66,24 €/Jahr)
zu zahlen, und zwar unabhängig von der Zahl der tatsächlich
vorgehaltenen PCs.
Für ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder fällt bei Nutzung
des privaten PC keine zusätzliche Rundfunkgebühr an. Darstellungen,
nach denen die Nutzung des privaten PCs auch bei Vereinsvorständen
zu einer zusätzlichen Rundfunkgebührenpflicht für den Verein führt,
sind nicht richtig. Der Landesgesetzgeber hat mit der Formulierung
einer Nutzung zu "nichtprivaten Zwecken" die ursprüngliche
Formulierung "zu gewerblichen Zwecken oder zu einer selbständigen
Erwerbstätigkeit" nicht abändern, sondern nur klarstellen wollen.
Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zum 8.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Da Vereinsvorstände und -mitglieder
keine auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit ausüben, bleibt
der häusliche PC, der für Vereinszwecke genutzt wird, gebührenfrei.
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass beispielsweise
Übungsleiterhonorare gezahlt werden.
Gleiches gilt im Übrigen für die Nutzung von Handys für
Vereinszwecke. Völlig unabhängig von der Frage, ob ein privates
Handy für Vereinszwecke genutzt wird oder ob der Verein seinen
Vorständen und ehrenamtlich tätigen Mitgliedern ein Handy für
Vereinszwecke zur Verfügung stellt, entsteht keine zusätzliche
Gebührenpflicht. Das Handy wird immer von der betroffenen Person
zum Empfang bereitgehalten und nimmt daher an der im privaten
Bereich geltenden Zweitgerätefreiheit teil.
Neue GEZ-Gebühren für Sportvereine. Welche Kosten kommen
wirklich auf die Vereine zu?Rundfunkgebührenpflicht für den PC?Die
Mitgliederverwaltung wird heute von den meisten
Vereinsführungskräften mit dem Personal Computer (PC) erledigt. Die
Kurs- und Sportangebote des Vereins publiziert man natürlich auf
der vereinseigenen Internetseite, für die man kräftig geworben hat
in der Vergangenheit. Und schließlich macht der Kassierer seine
Vereinsbuchhaltung auch nicht mehr von Hand, sondern nutzt die
digitale Unterstützung seines Computers: Schließlich soll sich die
Investition in Soft- und Hardware auch gelohnt haben. Doch jetzt
scheinen die Vorteile bei der Nutzung des Computers für die
Vereinsarbeit verloren zu gehen. Eine neue Gebühr für
internetfähige Rechner - und das sind heute die meisten PCs - soll
ab Januar 2007 die knappe Vereinskasse zusätzlich belasten. Die
Ankündigung dieser "neuen" GEZ - Gebühr vor ca. zwei Jahren hat bei
Privatleuten, Selbstständigen und Unternehmern zu Aufschrei und
Protesten geführt. Der Wunsch, diese Gebühr erstmal nicht
einzuführen, hat sich nicht erfüllt. Die Ministerpräsidenten der
Länder haben sich auf die Einführung einer Rundfunkgebühr für
"neuartige Empfangsgeräte" geeinigt. Damit wird grundsätzlich auch
der ALDI-PC gebührenpflichtig. Was bedeutet dies jedoch konkret?
Die GEZ sagt dazu ganz deutlich: "Die wenigsten sind von der
"PC-Gebühr' betroffen". Diese Aussage lässt sich bei der
gegenwärtigen Regelung so auch bestätigen. Privatpersonen, die
schon ein Radio oder Fernseher besitzen und auch angemeldet haben,
bezahlen für den Computer nicht extra. Dieser Umstand wird durch
die "Zweitgerätefreiheit" gewährt. Also, wer nur ein Radio besitzt
und sich dazu noch einen PC angeschafft hat, bezahlt 5,52 Euro pro
Monat an Gebühr. Diejenigen, die ein Fernsehgerät ihr Eigen nennen
und darüber hinaus auch im Besitz eines PCs sind, zahlen 17,03 Euro
im Monat. Wer, was nach Angaben der GEZ kaum noch vorkommt, weder
ein Radio noch einen Fernseher hat, muss für den neuen Computer
5,52 Euro zahlen. Eben die Gebühr, die für ein Radio anfallen
würde. Bei Selbstständigen, Freiberuflern oder Gewerbetreibenden
verhält es sich so, dass das Vorhandensein eines Gerätes an einem
Ort maßgeblich ist. Gibt es schon ein Radio im Büro, fallen für die
PCs keine weiteren Gebühren an. Egal wie viele Computer im Büro
vorhanden sind, 5,52 Euro sind monatlich zu entrichten. Wenn das
Büro nur mit PCs ausgestattet ist und es kein Radio gibt, so fallen
hier ebenso die 5,52 Euro an. Die Anzahl der vorhandenen PCs ist
dabei unerheblich. Diese "Zweitgerätebefreiung" gilt hier aber nur
für neuartige Empfangsgeräte. Der traditionelle Fernsehrapparat
fällt nicht unter diesen Begriff:Die monatlichen Rundfunkgebühren
betragen für Privatpersonen, wenn folgende Geräte vorhanden
sind:Radio 5,52 Euro/MonatRadio und Computer 5,52
Euro/MonatFernsehen 17,03 Euro/MonatRadio und Fernsehen 17,03
Euro/MonatFernsehen und Computer 17,03 Euro/MonatFür
Vereinsgaststätten und -geschäftsstellen gilt, dass der
internetfähige PC dann angemeldet werden muss, wenn kein
herkömmliches Radio oder Fernsehen vorhanden ist. Ist dies aber der
Fall dann greift die "Zweitgerätebefreiung".
f.d.R dieser Zusammenstellung.
Holger Liebsch
DTV Vizepräsident
Quellen: DOSB /:
http://www.gez.de /
WLSB /VIBISS
von Holger Liebsch Uhr