Fotoaufnahmen bei Ligaturnieren
Private Fotoaufnahmen sind stets gern gesehen. Aufnahmen zum
Zwecke der Veröffentlichung in Vereins- und
Verbandszeitungen/-magazinen immer erwünscht und werden gerne von
den Redaktionen entgegengenommen. Auch die Berichterstattung in
lokalen und ggf. überregionalen Medien ist erfreulich, wobei hier
die Information und Zusammenarbeit mit den Pressesprechern der
Verbände ausdrücklich empfohlen wird.
Fotoaufnahmen einzig aus kommerziellen Überlegungen heraus,
zum Beispiel zum Verkauf auf öffentlich zugänglichen
Internetseiten, widersprechen den allgemein geltenden
Persönlichkeitsrechten und bedürfen der Zustimmung der Sportler,
des Ausrichters und des Veranstalters.
Dieses sogenannte "Recht am eigenen Bild" bringt zum
Ausdruck, dass jedermann selbst bestimmen kann, ob - und wenn ja in
welchem Umfang - Foto- oder Filmaufnahmen, auf denen die
betreffende Person zu erkennen ist, veröffentlicht werden dürfen.
Das bedeutet, dass im Prinzip zwar beispielsweise Fotoaufnahmen
angefertigt werden können, deren Veröffentlichung jedoch der
Zustimmung der darauf erkennbar abgebildeten Personen bedarf.
Dies gilt auch für Veröffentlichungen im Internet.
von Thorsten Süfke Uhr