Tipps für unsere Vereine…
DTV-Vizepräsident Holger Liebsch hat Informationen
zusammengetragen zum Thema: "Neuregelungen für Mini-Jobber im
Verein"?
Minijobs (geringfügige Beschäftigungsverhältnisse) sind gerade
in Vereinen verbreitet, weil sich damit bei den hier häufigen
Nebenjobs Abgaben sparen lassen. Noch größer ist die Einsparung,
wenn der Verein die Vergütung teilweise als Fahrkostenzuschuss (für
Fahrten von der Wohnung zum Vereinsitz) zahlt. Dieser Zuschuss wird
nämlich (bis zu 30 Cent pro Kilometer) mit 15% pauschal versteuert
und ist sozialversicherungsfrei.
Vorsicht: Seit dem 01.01.2007 gilt das aber nur noch ab dem
21. Entfernungskilometer.
Ist die Entfernung geringer oder wird der Zuschuss auch für
den Streckenanteil unter 21 km bezahlt, ist er wie gewöhnlicher
Arbeitslohn zu behandeln. Eine Pauschalversteuerung kommt dann
nicht in Frage.
Speziell bei Minijobs kommt ein besonderes Problem dazu:
Überschreitet der nicht pauschalierbare Fahrkostenzuschuss
zusammen mit dem Gehalt die 400-Euro-Grenze, wird die gesamte
Vergütung voll sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.
Die Folgen: Es ist eine Lohnsteuerkarte erforderlich. Bei
einer zweiten Steuerkarte mir Steuerklasse VI ist dann der
Steuerabzug erheblich. Beachten Sie also unbedingt, dass Sie einen
bis Ende 2006 gezahlten Fahrkostenzuschuss nicht mehr oder nicht
mehr vollständig pauschal versteuern können.
f.d.R.
Holger Liebsch, Vizepräsident
Quelle:
von Heidi Estler Uhr