Übungsleiter Versicherte der Verwaltungsberufsgenossenschaft
"Übungsleiter sind
grundsätzlich als Versicherte der
Verwaltungsberufsgenossenschaft Hamburg anzusehen"
Gesetzliche Unfallversicherung durch die
Verwaltungsberufsgenossenschaft in Hamburg gilt auch weiterhin für
Übungsleiter im Tanzsport. Übungsleiter in
Tanzsportvereinen/Abteilungen, die eine jährliche pauschale
Aufwandsentschädigung bis 1848,-Euro erhalten, fallen unter die mit
allen Landessportbünden abgeschlossenen Pauschalabkommen. Eine
Entgeltsmeldung an die Verwaltungsberufsgenossenschaft ist hierzu
m.E. nicht erforderlich.
Übungsleiter mit Zuwendungen über diesen Betrag hinaus sind
grundsätzlich als geringfügig Beschäftigte anzusehen mit der Folge,
dass sie ebenfalls unter Versicherungsschutz stehen, wobei die den
Betrag von 1848,- Euro übersteigende Zuwendung im jährlichen
Entgeltnachweis des Vereins an die Verwaltungsberufsgenossenschaft
in Hamburg zu melden sind.
(Quelle: DSB und Verwaltungsberufsgenossenschaft Hamburg)
von Holger Liebsch Uhr