Haftpflichtversicherung der Tanzsportvereine sichert nicht "Alles" ab!
Fallen alle Veranstaltungen eines Tanzsportvereins unter den
Versicherungsschutz der Vereinshaftpflichtversicherung?
Diese Frage müssen sich gerade zu Beginn des Sommerhalbjahres
viele Vereinsvorsitzende stellen, ehe an die Planung und
Durchführung von Veranstaltungen in ihre Endphase gehen.
Wenn die Zeit der Stadt-Gemeinde- oder Straßenfeste beginnt,
will sich mancher Tanzsportverein daran beteiligen und durch
Verkauf von Speisen und Getränken die Vereinskasse auffüllen.
Wie sieht es in diesem Fall mit dem
Haftpflichtversicherungsschutz des Vereins aus?
Über die Rahmenverträge der Sporthaftpflichtversicherungen
besteht in der Regel nur Versicherungsschutz für Satzungsgemäße
Veranstaltungen ( Wettkampf, Training , Vorstandsitzungen, Turniere
usw.
Ein Festausschank, Speisenverkaufstand und .ähnliche
Veranstaltungen sind niemals satzungsgemäße Veranstaltungen für
einen Tanzsportverein. Daher muss für ein solches Vorhaben , je
nach Versicherung , eine separate
Veranstalterhaftpflichtversicherung für das geplante Vorhaben
abgeschlossen werden. Ohne eine solche zusätzliche Versicherung für
die einzelne Veranstaltung ( Verkaufsstand u.ä.) muss der Verein
bei eventuellen Ansprüchen der Besucher selbst zahlen.
Dies kann zu erheblichen Folgekosten führen. Fragen Sie daher
vorsorglich bei Ihrer Vereinshaftpflichtversicherung nach, welche
Arten von öffentlichen Veranstaltungen unter den
Versicherungsschutz fallen und schließen Sie gegebenenfalls für den
geplanten Verkaufsstand eine gesonderte Versicherung kurzfristig
ab.
Holger Liebsch
DTV Schriftführer
von Matthias Huber Uhr