GOC: Steering Committee aufgelöst
Vor rund einem Jahr wurde auf Vorschlag des Geschäftsführers der
Mannheimer Kongreß- und Touristik GmbH "m:con", Michel Maugé, für
die GOC ein "Steering Committee" gegründet, in das neben Maugé von
den Professionals Karl Breuer, Gerd Weissenberg und Donnie Burns
sowie aus dem Amateurlager Harald Frahm und Wilfried Scheible
berufen wurden.
Grundidee war die Gewinnung von international erfahrenen
Tanzsportfachleuten, die nicht nur gemeinsam die Position des
Sportdirektors (ehemals Harry Körner) ersetzen sollten, sondern
vorrangig die Aufgabe hatten, die in den letzten Jahren qualitativ
nicht sehr stark besetzten Profifelder neu zu beleben. Dies sollte
nicht zuletzt durch den Einsatz von renommierten englischen
Wertungsrichtern erreicht werden. Das Ergebnis dieser Bemühungen
ist aus zahlreichen Berichten über die GOC 2002 bekannt.
Ende November ist das Steering Committee von
m:con-Geschäftsführer Michel Maugé aufgelöst worden.
Zu den Hintergründen gab DTV-Präsident Harald Frahm folgende
Erläuterungen:
"Leider haben die Mitglieder des Steering Committee nicht
ahnen können, dass der Geschäftsführer der m:con, Michel Maugé,
schon bei dessen Gründung die Absicht verfolgte, das für sportliche
Angelegenheiten zuständige Gremium, die GOC-Sportkommission,
abzuschaffen. So war es nicht verwunderlich, dass es zwischen der
GOC-Sportkommission und dem Steering Committee immer wieder
Probleme der Abgrenzung der Zuständigkeit und der
Verantwortlichkeit gegeben hat. Die Gesellschafter der GOC-GmbH
haben trotz versuchter einseitiger und vertragswidriger Kündigung
ihrer Sportkommission darauf aufmerksam gemacht, dass sie auf den
Rechten und Befugnissen der GOC-Sportkommission bestehen. Dies hat
den Geschäftsführer der m:con nunmehr veranlasst, das Steering
Committee mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Dieser Schritt war im
Sinne einer gedeihlichen Weiterarbeit der Beteiligten und wegen der
gegebenen vertraglichen Regelungen unerlässlich, richtig und
vernünftig. Für einen Administrator (Organisator, "Sportdirektor"
o.ä.), den die m:con erneut einzusetzen beabsichtigt, gelten
deshalb auch künftig im sportlichen Bereich der GOC die vertraglich
und in einer Geschäftsordnung festgelegten Spielregeln".
Nach dem von Harald Frahm angesprochenen Vertragswerk haben
in der GOC-Sportkommission die Gesellschafter sowie je ein
Vertreter des Deutschen Professional Tanzsportverbandes und der
m:con Stimmrecht. Die Sportkommission hat folgende Kompetenzen:
- Sie legt selbständig den Turnierablauf und die Zahl der
Turniere fest.
- Sie trifft Entscheidungen über die zur Durchführung
kommenden Turniere aller Verbände, den Turnierablaufplan, die
Nominierung und den Einsatz der Wertungsrichter, Turnierleiter und
Beisitzer. Soweit diese Entscheidungen Turniere der IDSF betreffen
(z.B. Wertungsrichter für International/World Open) bedürfen sie
der abschließenden Genehmigung durch IDSF.
Mit diesen Regelungen ist gewährleistet, dass alle
sportlichen Entscheidungen von der Sportkommission in ihrer
Gesamtheit getragen und verantwortet werden.
Falko Ritter, DTV-Pressesprecher
von Ulrike Sander-Reis Uhr