Verband
Einzugsermächtigung für den DTV
Bereits beim Verbandstag 2006 in Stuttgart wurde mit großer
Mehrheit die Finanzordnung des DTV geändert. Sämtliche Gebühren
(mit Ausnahme der Mitgliedsbeiträge!) werden nach § 1 der neuen
Finanzordnung im Einzugsverfahren erhoben.
Sofern Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben,
bitten wir Sie, dies möglichst bald nachzuholen. Das Formular dazu
finden Sie im Downloadbereich unter "Aufnahmeunterlagen für neue
Vereine" oder über den unten stehenden Link.
Wer nicht an diesem Verfahren teilnehmen will und kann, von
dem wird zusätzlich zu den Gebühren pro Geschäftsvorgang eine
Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.
von Matthias Huber Uhr