Startruhe bei Vereinswechel
Wechselt eine Tänzerin oder ein Tänzer den Verein, so tritt
automatisch eine Startsperre von vier Monaten ein - und zwar
gerechnet ab dem Termin der schriftlichen Erklärung (Kündigung)
beim alten Verein. Dieses gilt auch bei Doppelmitgliedschaft mit
dem Antrag auf Umschreibung der Startkarte des neuen Vereins.
Daher ist vom neuen Verein bei Beantragung einer
aktualisierten Startkarte mit dem neuen Mitglied das
Kündigungsschreiben beizulegen.
Der bisherige Verein kann auf die Startruhe schriftlich
verzichten. Dieses dem neuen Verein zugegangene Dokument ist dann
auch dem Antrag (Formular F) der Startkartenumschreibung
beizufügen.
Aus gegebenem Anlass werden alle Vereine und Formationen auf
diese Regelung nach u.a. TSO I 13.4 sowie TSO I 13.9
hingewiesen.
von Thorsten Süfke Uhr