IDSF-Kleiderordnung – Klarstellung
Nach der IDSF-Kleiderordnung ist die Verwendung von "Hautfarbe"
nicht gestattet. Im Wortlaut heißt es in der Vorschrift:
Farbe
Jede Farbe mit Ausnahme von Fleisch- oder Hautfarbe.
Diese Beschränkung ist im Zusammenhang mit dem folgenden Teil
der Kleiderordnung zu sehen:
Der Bereich zwischen der Hüftlinie und der Höschenlinie sowie
der Brustbereich müssen vollständig bedeckt sein. (Hüftlinie ist
festgelegt als das obere Ende des Hüftknochens).
Durchsichtige Stoffe sind in diesen Bereichen nicht erlaubt,
auch keine hoch geschnittenen Höschen, Tangas, Öffnungen unterhalb
der Hüftlinie und durchsichtige Einsätze in den Höschen.
Das bedeutet: Die Verwendung von Hautfarbe ist nur in den
genannten Bereichen nicht gestattet.
Heinz Spaeker, IDSF-Sportdirektor
von Ulrike Sander-Reis Uhr