Neue Spendenbescheinigungen
Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements vom 10. Oktober 2007 haben sich u.a. Änderungen im
Spendenrecht ergeben, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten.
Diese Änderungen erfordern eine Anpassung der verbindlichen
Muster für Zuwendungsbestätigungen im Sinne von § 50 Abs. 1 EStDV
in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 2. Juni 2000 (BStBl I 2000
S. 592).
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind
die unten beigefügten Muster für Zuwendungen ab dem 1. Januar 2007
zu verwenden.
Aufgrund der rückwirkenden Änderung des Spendenrechts ist es
nicht zu beanstanden, wenn bis zum 30. Juni 2008 die bisherigen
Muster für Zuwendungsbestätigungen (BMF-Schreiben vom 18. November
1999 - BStBl I 1999 S. 979 - und BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2000
- BStBl I 2000 S. 1557 -) verwendet werden.
Die bei Verwendung der bisherigen Muster erforderlichen rein
redaktionellen Anpassungen, aufgrund der Gesetzesänderungen zum 1.
Januar 2007, können vom Spendenempfänger selbständig vorgenommen
werden.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
f.d.R.
Holger Liebsch
DTV Vizepräsident
von Holger Liebsch Uhr