Verband
Verfahren Auslandsstartgenehmigung vereinfacht
Der Bundessportwart gibt bekannt:
Das Verfahren der Auslandsstartgenehmigung wird wie folgt
vereinfacht (DTV-Präsidialbeschluss) und ist ab sofort gültig:
Den Vereinen geht nur noch in nicht genehmigten Fällen eine
Rückmeldung zu. Ansonsten gelten die Anträge grundsätzlich als
genehmigt.
Im übrigen bleibt das Verfahren - Antrag über Verein und LTV
an die DTV-Geschäftsstelle - unberührt.
Der Antrag muss wie bisher mindestens 3 Wochen vor der
Veranstaltung erfolgen. Bei transkontinentalen Veranstaltungen
(Australien, Asien, Afrika, USA/Kanada) mindestens 4 Wochen vorher
und mindestens 14 Tage vor Flugbuchung.
Michael Eichert, Bundessportwart
von Heidi Estler Uhr