Informationen zu den Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht
Zum 21.09.2007 sind die Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht durch den Bundestag bestätigt worden und treten damit rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft. Die Änderungen enthalten viele Vorteile für Sportvereine wie die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages, die Einführung der Ehrenamtspauschale und die Erhöhung der Einnahmegrenze im Zweckbetrieb und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Bei der Umsetzung in der Praxis sind jedoch einige Dinge zu
beachten. Insbesondere die Einführung der Ehrenamtspauschale nach §
3 Nr. 26a EstG ist derzeit nicht ganz unproblematisch.
Grundlegend müssen hier entsprechende Satzungsvoraussetzungen
für die Zahlung der Ehrenamtspauschale insbesondere an
Vorstandsmitarbeiter geschaffen werden.
Auch die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der
Ehrenamtspauschale lässt noch Fragen offen. Es liegt noch keine
Stellungnahme der Sozialversicherungsträger zur Beitragsfreiheit
vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mitgeteilt,
dass die Beitragsbefreiung der Ehrenamtspauschale mit dem "Gesetz
zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer
Gesetze" eingeführt werden soll. Dieses Gesetz liegt bisher aber
nur im Entwurfsstadium vor.
Man kann also nicht gesichert davon ausgehen, dass die neue
Pauschale schon jetzt
beitragsfrei ist. Man sollte deshalb auf die Nutzung der
Pauschale vorerst verzichten und eine
entsprechende Stellungnahme der Sozialversicherungsträger
abwarten.
Auch der erhöhte Übungsleiterfreibetrag kann nur unter
bestimmten Bedingungen komplett noch in diesem Jahr in Anspruch
genommen werden, da die Sozialversicherungsträger eine rückwirkende
Geltung nicht zulassen.
f.d.R.
Holger Liebsch
DTV Vizepräsident
Quelle: SB Rheinland 11-2007
von Holger Liebsch Uhr