Fehlmeldung der Minijobzentrale
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
passierte erst den Bundestag.
Der Beschluss des Bundesrates steht noch aus und soll im
Herbst erfolgen.
Am 06.07.2007 hat der Bundestag die Novelle des
Gemeinnützigkeitsrechtes
verabschiedet. Beschlossen wurde u.a. die Einführung eines
Steuerfreibetrages
von 500 EUR für ehrenamtliches Engagement, eine Erhöhung des
Übungsleiterfreibetrages auf 2.100 EUR und eine Vereinfachung
des Abzugs von
Mitgliedsbeiträgen an Kulturfördervereine.
Die Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht sollen das
bürgerschaftliche Engagement
steuerlich fördern und Vereine, Übungsleiter, Stiftungen
sowie Spender stärker
unterstützen als bisher. Einige Regelungen wurden abweichend
vom
Gesetzgebungsvorschlag der Bundesregierung beschlossen. Die
erforderliche
Zustimmung des Bundesrates soll nach Ablauf der
parlamentarischen Sommerpause
erfolgen.
Neben der Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages von bisher
1.848 EUR auf 2.100 EUR
wurde ein neuer Freibetrag von 500 EUR für ehrenamtlich
engagierte Vereinsmitglieder
beschlossen. Leisten Vereine pauschale
Aufwandsentschädigungen an engagierte
Mitglieder, so bleiben diese für das Mitglied bis zu einem
Betrag von 500 EUR steuerfrei.
Allerdings kann dieser Freibetrag nicht neben der
Vergünstigung für Übungsleiter in
Anspruch genommen werden.
Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine sollen künftig
abziehbar sein, auch wenn die
Mitglieder vom Verein finanzielle Vorteile - z.B. in Form von
verbilligten Eintrittskarten -
gewährt bekommen. Der vereinfachte Nachweis für Spenden z.B.
durch Vorlage eines
Überweisungsträgers soll bis zu einem Betrag von 200 EUR
statt bisher 100 EUR erfolgen
können. Insgesamt wird die Grenze, bis zu der ein Abzug von
Spenden als
Sonderausgaben möglich ist, auf 20 % des Gesamtbetrages der
Einkünfte erhöht. Im
Stiftungsrecht sollen nun Gründungen bis zu einem
Höchstbetrag von 1 Mio. EUR
steuerlich begünstigt werden. Vorgesehen war zunächst eine
Erhöhung auf 750.000 EUR.
Die Zweckbetriebsgrenze für gemeinnützige Körperschaften soll
auf 35.000 EUR
Einnahmen pro Jahr erhöht werden. Bis zu dieser Grenze fallen
weder Körperschaft- noch
Gewerbesteuer an.
Die Änderungen sollen nach Zustimmung des Bundesrates im
Herbst rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft treten.
Holger Liebsch
von Holger Liebsch Uhr