Kartenklau im Internet mit bösen Folgen?
Vorsicht bei der Verwendung von Stadtplanausschnitten oder Landkarten, um Turnierpaaren oder Besuchern den Weg zu einer Turnierstätte oder zum Clubheim zu beschreiben…
Es häufen sich die Fälle, in denen Vereine mit Homepages für die
Suche und Wegbeschreibung zu Turnierstätten oder Clubheimen
Kartenausschnitte oder Stadtpläne in ihrer Vereinshomepage
einstellen und anschließend durch Abmahnkanzleien der verschiedenen
Verlage kostenpflichtig abgemahnt und mit hohen Strafgebühren für
die Nutzungsdauer belastet worden sind.
Da es sich oft um fremdes Eigentum bei solchen Ausschnitten
handelt, ist größte Vorsicht geboten und eine sofortige
Löschung solcher Einstellungen auf der eigenen Homepage
sinnvoll.
( Urheberrechtsgesetz )
Entweder,
der Verein kauft eine recht kostspielige Lizenz, um solche
Stadtpläne oder Kartenausschnitte fremder Stadtplan-
/Routenplaner- Verlage auf seiner Homepage einzustellen,
oder,
man zeichnet und beschriftet eine Wegbeschreibung zum
Clubheim oder Turnierstätte selbst.
( Auch Abpausen oder kopieren ist nicht zulässig.)
Preiswerte Lösung?
Viel bequemer und günstiger ist es, wenn man sich an sein
örtliches Liegenschafts-/ Bau-/ oder Ordnungsamt der
Stadtverwaltung wendet, um dort relativ preiswert eine
Anfahrtsskizze / Planausschnitt zu erwerben und in die Homepage
einzustellen.
Aus dem Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen erhielten wir
diese Information von dem TGC Rot-weiß Porz, die wir gerne
weitergeben wollen.
Holger Liebsch
DTV Vizepräsident
von Holger Liebsch Uhr