Erinnerung: Kleiderordnung Kinder C/Junioren I C
Der Bundessportwart hat folgende Klarstellung zur Kleiderordnung
veröffentlicht:
"Da in der IDSF-Kleiderordnung (unter "Allgemeines 6") immer
auch die Kleidung der niedrigeren Startgruppe/Startklasse erlaubt
ist, darf in der B-Klasse Standard ab Junioren II bis zu den
Senioren III weiterhin ein Anzug gemäß Definition in TSO F 8.7
(Pullunder, Pullover, Weste, Spencer) getragen werden. Auch die
Farbe der Krawatte/Fliege darf (wie bei den Junioren I) jeweils
sowohl schwarz als auch weiß sein. Mit anderen Worten, in der
B-Klasse Standard ab Junioren II bis zu den Senioren III ist all
das erlaubt, was auch bisher erlaubt war, zuzüglich des Fracks.
Michael Eichert, Bundessportwart"
In Deutschland gibt es aber auch Auswirkungen auf die
C-Klassen, in denen die IDSF-Kleiderordnung zur Anwendung kommt.
Die Kleidung der niedrigeren Startklasse kann getragen werden. Dies
sind im Jugendbereich:
Kinder C - Kleidung der Kinder D erlaubt
Junioren I C - Kleidung der Junioren I D erlaubt
Ein Beispiel: Für die Mädchen in der Kinder-C-Latein sind
nach der IDSF-Kleiderregelung nur einfarbige Kleider oder Body mit
Rock in derselben Farbe zulässig.
Nach IDSF ("Allgemeines 6") ist aber die
Tages-/Trainingskleidung der D-Klasse somit in der C-Klasse
ebenfalls erlaubt!
Keine Änderungen ergeben sich für die Junioren II und
Jugendgruppen, da hier in der C-Klasse die IDSF-Kleiderordnung
nicht zur Anwerndung kommt.
Der DTV Jugendausschuss
von Hendrik Heneke Uhr